Anhang 2: Nutzungsvertrag
Vertrag über die Nutzung der Computerräume
Die Schulleitung und der/die unterzeichnende Schüler/in schließen folgenden Nutzungsvertrag für die Computerräume der Felix-Fechenbach-Gesamtschule Leopoldshöhe:Dem/der Schüler/in wird für die Dauer der Sekundarstufe II der Zugang zu den Computerräumen und die kostenlose Nutzung aller dort zugänglichen Geräte und Programme auch außerhalb des Unterrichts gewährt. Dazu gehören u. a. der freie Zugang zum Internet und die Möglichkeit zum Ausdruck von Dokumenten.
Der/die Schüler/in verpflichtet sich, die -> Regeln für die Benutzung der Computerräume genauestens einzuhalten. Bei auftretenden Störungen oder Defekten wird umgehend einer der Administratoren informiert. Der/die Schüler/in meldet sich unter dem zugeteilten Benutzernamen (siehe unten) im System an. Die Aktivitäten im System werden während der Arbeit protokolliert; die Protokolle werden stichprobenartig von den Administratoren kontrolliert.
Ein Zugang zu den Computerräumen 221, 321, 322 und Au17 ist nur dann möglich, wenn die Räume nicht durch Unterricht belegt sind. Bei späterem Eintreffen einer Lerngruppe ist der Raum umgehend zu verlassen.
Die Computerräume - insbesondere auch der Raum 311 - sind keine Aufenthaltsräume, sondern Arbeitsräume! Das bedeutet z. B., dass bei Platzmangel immer die Schüler/innen Vorrang haben, die ein berechtigtes Arbeitsinteresse nachweisen können. Außerdem ist jede Art von Lärm (auch Musik!) zu unterlassen, ebenso wie jede Form der Nahrungsaufnahme. Vor dem Verlassen des Raumes räumt der/die Schülerin den Arbeitsplatz ordnungsgemäß auf. Die Türen zu den Räumen sind stets verschlossen zu halten, d. h. dass insbesondere beim Verlassen der Räume die Tür wieder geschlossen wird!!!
Verstöße gegen die vereinbarten Regeln haben den zeitweisen – bei groben Verstößen ggf. auch dauerhaften – Entzug der Nutzungserlaubnis zur Folge.
Schülername: _________________________________
Benutzername: _________________________________
Unterschriften:
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(Schulleiter)
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Schüler/in (bei Minderjährigen erziehungsberechtigte Person)